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   VG Oldenburg, 26.05.2010 - 5 A 99/09   

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https://dejure.org/2010,30883
VG Oldenburg, 26.05.2010 - 5 A 99/09 (https://dejure.org/2010,30883)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 26.05.2010 - 5 A 99/09 (https://dejure.org/2010,30883)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 5 A 99/09 (https://dejure.org/2010,30883)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beseitigungsanordnung gegen Zaun und Garage im Gewässerschutzstreifen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8a Abs 1 VwGOAG ND; § 8a Abs 3 VwGOAG ND; § 68 WasVerbGAG ND; § 33 Abs 2 WasVerbGAG ND; § 58 Abs 2 VwGO; § 4 SOG ND; § 5 SOG ND; § 6 Abs 1 SOG ND; § 7 Abs 2 SOG ND; Art 14 Abs 1 GG
    Androhung der Ersatzvornahme; bauliche Anlage; Beseitigungsanordnung; Duldung; Erforderlichkeit; Erforderlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Ermessen; Ermächtigungsgrundlage; Garage; Gefahrenabwehr; Gleichbehandlung; Klagefrist; maßgeblicher Zeitpunkt für Sachlage und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2008 - 13 LC 112/07

    Bewirtschaftungsgebote eines Unterhaltungsverbandes für den Uferrandbereich;

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.05.2010 - 5 A 99/09
    Dieses Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, welches in einem ähnlich gelagerten Fall die entsprechende Anordnungsbefugnis eines anderen Wasserverbandes als unzureichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Beseitigungsverfügung ansah (Nds. OVG, Urteil vom 10. Dezember 2008, - 13 LC 112/07-, juris und NuR 2009, 127).

    Das Gericht entschied, wenn es für die Beseitigung einzelner Anlagen eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage gebe, könne der Wasserverband für die Beseitigung anderer Anlagen nicht auf die generelle Anordnungsbefugnis zurückgreifen (Nds. OVG, Urteil vom 10. Dezember 2008, - 13 LC 112/07-, juris Rn 65).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.05.2010 - 5 A 99/09
    Denn es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht und damit kein Anspruch auf eine Fehlerwiederholung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1979 - 1 BvL 25/77 - juris).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus VG Oldenburg, 26.05.2010 - 5 A 99/09
    Denn auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht kein Schutz vor Neuregelungen, bis sich die einmal getätigte Investition amortisiert hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05. Mai 1987 - 1 BvR 724, 1000, 1015/81; 1 BvL 16/82 und 5/84 - juris).
  • VG Aachen, 27.08.2009 - 3 K 1967/08

    Nutzungsuntersagung für privates Wohnen auf Grundstück im Gewerbegebiet

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.05.2010 - 5 A 99/09
    Die Beklagte hätte nach Außen zu erkennen geben müssen, dass sie sich in Kenntnis der Illegalität mit den gegebenen Umständen abfindet, z.B. durch eine Zusage (vgl. VG Aachen, Urteil vom 27. August 2009, - 3 K 1967/08 -, juris Rn 79).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 16.03

    Arzneimittelüberwachung; Herstellung von Arzneimitteln durch den Arzt zur

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.05.2010 - 5 A 99/09
    Enthält dieses insoweit keine Regelung, gilt für Anfechtungsklagen im Zweifel die Regel, dass bei Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 2004, - 3 C 16.03 -, NVwZ 2005, 87, 88), hier also der 14. Oktober 2008.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1999 - 7 A 998/99

    Abrißverfügung wegen Nichteinhaltung der Abstandsfläche

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.05.2010 - 5 A 99/09
    Es gilt insoweit der Grundsatz, dass derjenige, der rechtswidrig bauliche Anlagen errichtet, auf eigenes wirtschaftliches Risiko handelt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Oktober 1999, - 7 A 998/99 -, juris Rn 35).
  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2010 - 10 K 1951/07

    Beseitigungsverfügung bzgl. illegaler Anlage rechtmäßig!

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.05.2010 - 5 A 99/09
    Darüber hinaus hat die Beklagte auch nicht ihr Recht verwirkt, gegen die illegalen Zustände einzuschreiten, und dies selbst dann nicht, wenn sie über Jahre hinweg in Kenntnis der rechtswidrigen Umstände nicht eingeschritten wäre (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20. Januar 2010, - 10 K 1951/07 -, juris Rn 114).
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